Grabformen
Sieben verschiedene Formen der Grabstätten
Auf dem Friedhof der St. Johannis Kirchengemeinde Nordstemmen stehen Ihnen sieben verschiedene Grabformen zur Verfügung. Im Folgenden erläutern wir Ihnen die Besonderheiten.
Zu den angegebenen Gebühren für die Nutzungsrechte an einer Grabstätte kommen noch zusätzliche Kosten wie z.B. das Ausheben bzw. Verfüllen der Gruft, Einebnungs- und/oder Verwaltungsgebühren hinzu. Diese entnehmen Sie bitte der aktuellen Friedhofgebührenordnung.
Zu den angegebenen Gebühren für die Nutzungsrechte an einer Grabstätte kommen noch zusätzliche Kosten wie z.B. das Ausheben bzw. Verfüllen der Gruft, Einebnungs- und/oder Verwaltungsgebühren hinzu. Diese entnehmen Sie bitte der aktuellen Friedhofgebührenordnung.
Die Vergabe eines Reihengrabes erfolgt anlässlich einer Bestattung der Reihe nach als Einzelgrabstelle für die Dauer der Ruhezeit von 30 Jahren. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
- Pflege durch den Nutzungsberechtigten
- individuelle Grabgestaltung im Rahmen der Friedhofsordnung
- Kein Vorauserwerb zu Lebzeiten möglich
Kosten
Reihengrab bei Erdbestattung 650,00€
Urnenreihengrab 480,00€
Die Bestattungen auf der Rasenfläche (Gemeinschaftsanlage) erfolgen der Reihe nach als Einzelgrabstelle für die Dauer der Ruhezeit von 30 Jahren. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Die Gestaltung hat mit einer ebenerdig im Boden liegenden Steinplatte zu erfolgen. Es besteht die Möglichkeit, Grab- und Blumenschmuck an zentraler Stelle abzulegen.
- Pflege durch den Friedhofsgärtner
- Keine individuelle Gestaltung möglich
- Kein Vorauserwerb zu Lebzeiten möglich
Kosten
Gemeinschaftsanlage 2.600,00€
Die Bestattungen erfolgen der Reihe nach für die Dauer der Ruhezeit von 30 Jahren. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Zum Gedenken erfolgt die Namensnennung mit einer Plakette aller innerhalb eines Kalenderjahres verstorbener Personen an einer Gemeinschaftsstele. Es besteht die Möglichkeit, Grab- und Blumenschmuck an zentraler Stelle abzulegen.
- Pflege durch den Friedhofgärtner
- Keine individuelle Gestaltung möglich
- Die genaue Lage des Grabes ist später nicht mehr ersichtlich
- Kein Vorauserwerb zu Lebzeiten möglich
Kosten
am Gemeinschaftsdenkmal 1.125,00€
Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte kann in der Regel als Einzel- oder Doppelgrab erworben werden. Auf jeder Grabstelle ist nach einer Erdbestattung eine weitere Urnenbeisetzung möglich. Nach Ablauf des Nutzungsrechtes von 30 Jahren, kann eine Verlängerung in 5 Jahres-Schritten erfolgen.
- Pflege durch den Nutzungsberechtigten
- Individuelle Grabgestaltung im Rahmen der Friedhofsordnung
- Vorauserwerb zu Lebzeiten möglich
Kosten
Einzelgrab 810,00€
Doppelgrab 1.620,00€
Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte wird als Einzelgrab vergeben, jedoch besteht die Möglichkeit eine weitere Urne auf der Grabstelle beizusetzen. Nach Ablauf des Nutzungsrechtes von 30 Jahren, kann eine Verlängerung in 5 Jahres-Schritten erfolgen.
- Pflege durch den Nutzungsberechtigten
- Individuelle Grabgestaltung im Rahmen der Friedhofsordnung
- Vorauserwerb zu Lebzeiten möglich
Kosten
Urnenwahlgrab 600,00€
Dieser Grabtyp besteht aus einer Rasenfläche, die vom Friedhofsgärtner gepflegt wird und einem 60cm langen Pflanzstreifen zur individuellen Gestaltung durch den Nutzungsberechtigten. Die Gestaltung erfolgt in der Regel mit einer genehmigungspflichtigen Steinstele oder einem stehenden Grabmal. Bei Bedarf kann auch der Pflanzstreifen später der Rasenfläche zugefügt werden. Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte kann als Einzel- oder Doppelgrab erworben werden. Auf jeder Grabstelle ist eine weitere Urnenbeisetzung möglich. Nach Ablauf des Nutzungsrechtes von 30 Jahren, kann eine Verlängerung in 5 Jahrs-Schritten erfolgen.
- Pflege des Pflanzstreifens durch den Nutzungsberechtigten
- Pflege der Rasenfläche durch den Friedhofsgärtner
- Vorauserwerb zu Lebzeiten möglich
Kosten
Einzelgrab 2.190,00€
Doppelgrab 3.990,00€
Die Grabstätten in der Grabanlage werden der Reihe nach für die Dauer der Ruhezeit von 30 Jahren vergeben. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
An den Gedenkbaum wird eine Plakette in Blattform mit dem Namen des Verstorbenen, sowie dessen Geburts- und Sterbejahr angebracht.
Es besteht die Möglichkeit, Grab- und Blumenschmuck an zentraler Stelle abzulegen.
- Pflege durch den Friedhofgärtner
- Keine individuelle Gestaltung möglich
- Die genaue Lage des Grabes ist später nicht mehr ersichtlich
- Kein Vorauserwerb zu Lebzeiten möglich
Kosten
Urnenreihengrabstätte 1.390,00€